Arbeitsrecht
Erste Erfahrungen mit dem AGG
Seit dem 18. 08.2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das Gesetz geht zurück auf vier EURichtlinien, u.a. die Antirassismus-Richtlinie und die Gleichbehandlungs-Richtlinie.
Autor: Uwe Dinkat
download pdf-fileKündigung wegen Kritik an Arbeitgeber ungerechtfertigt
Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Autor: Uwe Dinkat
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