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Grundstücksrecht

Mogelpackung aus dem Urlaub: Time-Sharing

Es ist wie bei allen Mogelpackungen: Kaum ist der Ruf ruiniert, werden sie unter neuen Namen weiter vermarktet. So wird Ihnen im Urlaub der übelriechende Begriff "Time-Sharing" kaum noch begegnen, wenn es darum geht, Ihnen ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an einer Ferienimmobilie gegen eine (scheinbar) einmalige Vorauszahlung anzudrehen. Das ganze heißt heute Clubwohnen, Zeiteigentum, Wohnaktie, Ferienwohnrecht und neuerdings Holiday's Mitgliedschaftsvertrag. Alles fällt unter den Begriff Time-Sharing, d.h. Sie schließen - auf gut deutsch gesagt - einen vieljährigen Mietvertrag über eine Ferienwohnung ab, der Ihnen gegen eine Vorauszahlung von DM 10.000,00 bis DM 50.000,00 das Recht einräumt, diese Immobilie 1 bis 3 Wochen pro Jahr zu nutzen.

Autor: Richard Fehrenbach († 2010)

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