Rechtsanwalt Uwe Dinkat
Kosten eines Zivilprozesses können Steuerlast mindern
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens können nach § 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Darunter fallen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehende größere Aufwendungen, die über die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands entstehenden Kosten hinausgehen. Kosten eines Zivilprozesses hatte die Rechtsprechung bisher nur ausnahmsweise bei Rechtsstreiten mit existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
download pdf-fileKündigung wegen Kritik an Arbeitgeber ungerechtfertigt
Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
download pdf-fileErste Erfahrungen mit dem AGG
Seit dem 18. 08.2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das Gesetz geht zurück auf vier EURichtlinien, u.a. die Antirassismus-Richtlinie und die Gleichbehandlungs-Richtlinie.
download pdf-fileRente mit 67
Das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz
Im Bundesgesetzblatt wurde das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz veröffentlicht (BGBl. 2007 I, 554). Kernpunkt des Gesetzes ist die Anhebung der Altersgrenze für die Gewährung der Regelaltersrente. Hierfür muss zukünftig das 67. Lebensjahr vollendet sein (bislang 65. Lebensjahr). Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nicht möglich. Eine Übergangsregelung gibt es jedoch für Versicherte, die nach dem 31.12.1946 und vor 1964 geboren sind. Für diese Versicherten wird die Altersgrenze je nach Geburtsjahr individuell angehoben. Für Versicherte, die vor 1947 geboren sind, bleibt es bei der Regelaltersgrenze von 65 Jahren.
download pdf-fileInanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung im Ausland
Die "Kohll"- und "Decker"-Entscheidungen des EuGH und die Auswirkungen auf den Krankenhaussektor
In beiden Fällen hatten Versicherte aus Luxemburg vor dem EuGH geklagt. Herr Kohll hatte bei seiner Krankenkasse in Luxemburg beantragt, seiner Tochter eine Zahnregulierung bei einem Zahnarzt in Trier zu genehmigen. Die Krankenkasse hatte diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, die Behandlung sei zum einen nicht dringend und könne zum anderen in Luxemburg erbracht werden. Im Fall von Herrn Decker ging es um dessen Antrag auf Erstattung der Kosten für eine Brille mit Korrekturgläsern, die bei einem Optiker in Belgien auf Verschreibung eines Augenarztes erworben worden war. Auch diesen Antrag hatte die zuständige Krankenkasse mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Erwerb medizinischer Erzeugnisse im Ausland der vorherigen Genehmigung bedarf.
download pdf-fileDie Bilateralen Verträge Schweiz/EU
Das Abkommen über den Personenverkehr. Eine kurze Übersicht
Die Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU bestehen aus insgesamt 7 Abkommen, die miteinander verknüpft sind und damit ein Ganzes bilden. Die Verträge wurden am 21. Juni 1999 in Luxemburg durch die Vertreter der Schweiz (Bundesrat), der Europäischen Kommission sowie der 15 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet.
download pdf-file
