Sozialrecht
Rente mit 67
Das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz
Im Bundesgesetzblatt wurde das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz veröffentlicht (BGBl. 2007 I, 554). Kernpunkt des Gesetzes ist die Anhebung der Altersgrenze für die Gewährung der Regelaltersrente. Hierfür muss zukünftig das 67. Lebensjahr vollendet sein (bislang 65. Lebensjahr). Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nicht möglich. Eine Übergangsregelung gibt es jedoch für Versicherte, die nach dem 31.12.1946 und vor 1964 geboren sind. Für diese Versicherten wird die Altersgrenze je nach Geburtsjahr individuell angehoben. Für Versicherte, die vor 1947 geboren sind, bleibt es bei der Regelaltersgrenze von 65 Jahren.
Autor: Uwe Dinkat
download pdf-fileInanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung im Ausland
Die "Kohll"- und "Decker"-Entscheidungen des EuGH und die Auswirkungen auf den Krankenhaussektor
In beiden Fällen hatten Versicherte aus Luxemburg vor dem EuGH geklagt. Herr Kohll hatte bei seiner Krankenkasse in Luxemburg beantragt, seiner Tochter eine Zahnregulierung bei einem Zahnarzt in Trier zu genehmigen. Die Krankenkasse hatte diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, die Behandlung sei zum einen nicht dringend und könne zum anderen in Luxemburg erbracht werden. Im Fall von Herrn Decker ging es um dessen Antrag auf Erstattung der Kosten für eine Brille mit Korrekturgläsern, die bei einem Optiker in Belgien auf Verschreibung eines Augenarztes erworben worden war. Auch diesen Antrag hatte die zuständige Krankenkasse mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Erwerb medizinischer Erzeugnisse im Ausland der vorherigen Genehmigung bedarf.
Autor: Uwe Dinkat
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