Steuerrecht
Nachträgliche Besteuerung von geschlossenen Immobilienfonds
Auf der Suche nach einer weiteren Einnahmequelle hat die Finanzverwaltung die geschlossenen Immobilienfonds entdeckt.
Autor: Felix Fehrenbach
download pdf-fileKosten eines Zivilprozesses können Steuerlast mindern
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens können nach § 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Darunter fallen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehende größere Aufwendungen, die über die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands entstehenden Kosten hinausgehen. Kosten eines Zivilprozesses hatte die Rechtsprechung bisher nur ausnahmsweise bei Rechtsstreiten mit existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Autor: Uwe Dinkat
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